Markenrecht: Worauf muss man achten?

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Foto: © 1STunningART @adobe.com

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Die Eintragung der Marke hat den Vorteil, dass man vor Abmahnungen geschützt ist. Durch die ausführliche Recherche vor der Eintragung, kann festgestellt werden, ob der Name geschützt ist. Zudem können andere Unternehmen abgemahnt werden, die den Namen widerrechtlich verwenden. Bei der Wahl des Namens gibt es jedoch einige Aspekte zu beachten, bevor der Name letztlich eingetragen werden kann.



Die Unterscheidung zwischen Marke und Firmierung ist ausschlaggebend



Zu Beginn ist die Unterscheidung zwischen Marke und Firmierung ausschlaggebend. Hierfür wird unterschieden in welcher Branche das Unternehmen tätig ist, ob das Unternehmen schon besteht, sich erst in der Anfangsphase befindet oder gerade erst die Geschäftsidee hat. Unter dem Begriff Firma wird der Name eines Kaufmannes verstanden, unter welchem der Eintrag in das Handelsregister erfolgt. Die Marke hingegen ist ein Kennzeichen für die angebotenen Waren und Dienstleistungen.

Ein Unternehmen kann sowohl eine Marke als auch eine Firmierung haben. Daher sollte zu Beginn geklärt werden, was das Ziel des Unternehmens ist und wie ihr Geschäftsmodell funktionieren soll. Ist dies geklärt, kann der Firmen- oder Markennamen gewählt und geschützt werden. Der Markenschutz ist dabei auf absolute und relative Schutzhindernisse begrenzt. Erstere können vor der Eintragung der Marke geprüft werden und letztere werden erst durch Widerspruchsverfahren oder Nichtigkeitsklagen geltend gemacht.



Die Wahl des Firmen- oder Marknennamens ist nicht einfach



Die Wahl des Firmen- oder Markennamens ist nicht einfach. Zunächst sollte geklärt werden, in welcher Branche das Unternehmen tätig ist, wer die Kunden sind, wie das Marketing stattfinden soll und wie das Geschäftsmodell aufgebaut ist.

Die Frage nach den Kunden ist bei der Wahl des Namens wichtig, denn jüngere Kunden finden Fantasienamen oft ansprechender als ältere Kunden. Diese wollen einen Namen der gleichzeitig auf das Angebot des Unternehmens hinweist. Wortneuschöpfungen sind bei der Wahl sehr beliebt und lassen sich gut schützen. Das Marketing kann zudem Einfluss auf die Wahl des Namens ausüben, da das Marketing auf das Wort oder Logo ausgerichtet sein kann. Beides kann geschützt werden, jedoch sind rein beschreibende Logos ohne auffällige Merkmale vom Schutz ausgeschlossen. Wenn dem Geschäftsmodell eine Plattform zugrunde liegt die nicht geschützt werden kann, ist der Schutz des Namens sehr wichtig.


Bestimmte Begriffe können nicht geschützt werden



Beim Schutz des Firmen- oder Markennamens muss darauf geachtet werden, dass bestimmte Begriffe nicht geschützt werden können. Dies gilt vor allem bei beschreibenden Begriffen wie Wetter24 für eine Wetter-App. Nennt sich hingegen die Wetter-App Äpfel und Birnen besteht kein Bezug zu den Produkten und somit kein beschreibender Charakter. Der gewählte Name darf zudem nicht gegen die guten Sitten verstoßen und keine verbotenen Symbole enthalten oder Staatswappen mit einbinden.

Grundsätzlich hat man die Wahl zwischen einer Personenfirma, Sachfirma, Fantasiefirma oder Mischfirma. Dabei steht Personenfirma für Namen wie Müller und orientiert sich am Namen der Inhaber. Bei der Sachfirma steht die Tätigkeit der Firma im Vordergrund also beispielsweise der Name Schreinerei GmbH. Hier muss aber zwingend darauf geachtet werden, dass der Name genügend Unterscheidungskraft besitzt. Bei der Fantasiefirma wird ein beliebiger Name gewählt wie 1undA. Die Mischfirma kann eine Mischung aus den ersten drei Kategorien sein wie Schreinerei Müller GmbH.


Die Eintragung der Marke folgt in Deutschland beim DPMA



Hat man sich für einen Namen entschieden, kann dieser beim DPMA gemeldet werden. Für die EU ist das EUIPO zuständig. Das WIPO hingegen nimmt internationale Registrierungen vor. Der Unternehmer muss bei der Markenanmeldung die Gebühren zahlen und das Amt prüft die Eintragung. Sie prüfen jedoch nicht, ob die Marke schon anderswo eingetragen wurde, das muss der Unternehmer selbst tun. Im nächsten Schritt folgt die Veröffentlichung der Marke und nach gewisser Zeit ohne Widerspruch folgt die Eintragung. Die Registrierung einer deutschen Marke kann um die 300 Euro kosten, wohingegen die Unionsmarke um die 850 Euro kostet.

 

 

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