Testpflicht, Impfpflicht – was dürfen Arbeitgeber?

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Seit knapp zwei Jahren bestimmt Corona das Leben unserer Gesellschaft. Mittlerweile ist es normal, fast überall eine Maske zu tragen. Im Arbeitsalltag stellt sich hierbei vermehrt die Frage, inwieweit eine Testpflicht kommen darf und was mit Beschäftigten passiert, die einen Corona-Test verweigern.

Was der Arbeitgeber aktuell darf

Wer mit coronatypischen Symptomen wie Husten, Fieber oder Schnupfen an der Arbeitsstelle auftaucht, der wird, sofern er nicht im Home-Office arbeiten kann, zu einem Coronatest aufgefordert werden. Dies geht dabei bereits aus der Fürsorgepflicht seitens des Arbeitgebers hervor. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber nur so gewährleisten, dass es keine Gefährdung für seine Mitarbeiter besteht. Hierbei überwiegen die Interessen des Arbeitgebers über den Interessen des Arbeitnehmers und das gilt nicht erst seit Corona, sondern ist beispielsweise auch bei Alkohol- oder Drogenkonsum der Fall. Corona-Schnelltests können bei Bedarf in einem mobilen Testzentrum in Berlin oder auch in anderen Landesteilen durchgeführt werden.

Anders sieht es aus, wenn vom Arbeitnehmer keine direkte Gefahr ausgeht. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber auf die Erlaubnis seitens des Arbeitnehmers angewiesen. Eine Ausnahme gibt es allerdings dabei für Berufsgruppen, bei denen es um die Behandlung von Schutzbedürftigen Personen geht. Hierunter fallen beispielsweise Pfleger, Ärzte oder auch Lehrer. In diesen Fällen benötigen die Fachkräfte ebenfalls einen negativen Test.

Was bei einer Verweigerung passieren kann

Sollte man bei einem dringenden Verdacht den Coronatest verweigern, so kann das zu empfindlichen Strafen führen. Eine Verweigerung kann zu einem Wegfall des Gehalts führen. Der Hintergrund hierzu ist, dass der Arbeitnehmer so seine Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellen kann. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber dann die Arbeitsleistung nicht annehmen. Die Folge davon ist, dass der Arbeitgeber von der Zahlungspflicht befreit ist und der Lohn für den Arbeitnehmer entfällt. Eine konsequente Weigerung kann ebenfalls zur fristlosen Kündigung führen.

Test trotz Impfung?

Es stellt sich außerdem die Frage, ob man sich testen lassen muss, obwohl man bereits gegen das Coronavirus geimpft ist. Auch in solchen Fällen ist es aktuell so, dass in der Regel ein negativer Test benötigt wird. Hier ist der Hintergrund, dass es nicht ausreicht, nur geimpft zu sein. Zwar bietet eine Impfung einen erhöhten Schutz gegenüber Krankheiten, allerdings ist man auch dadurch nicht vollständig immun.

Eine Testpflicht könnte in solchen Fällen nur dann wegfallen, wenn durch die Impfung ein vollständiger Schutz gegeben ist. Wenn dies nicht der Fall ist und es auch immer noch zu Ansteckungen kommen kann, ist auch in solchen Fällen ebenfalls ein Test verpflichtend.

Gibt es aktuell eine Testpflicht?

Dies lässt sich recht einfach beantworten. Aktuell gibt es noch keine allgemeine Testpflicht für Angestellte. Arbeitgeber sollten allerdings die Wichtigkeit der Situation erkennen und erklären. Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber einen Test dem Mitarbeiter freiwillig anbieten, das erhöht in der Regel auch die Akzeptanz.

Weiterhin wichtig ist es, das Personal nachhaltig zu qualifizieren. Das Testpersonal ist noch einmal gesondert zu schützen. Sollte ein positiver Test vorliegen, so ist dieser zu melden und der Mitarbeiter ist zu isolieren und ein PCR-Test ist nötig. Seitens des Arbeitgebers reicht ein Schnelltest aus. 

Foto voWellnhofer Designs@adobe.com

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